jetzt profitieren
kostengünstig zu Ihrer
neuen PV-Anlage
gewinnbringend
für alle
Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Zukunft – und auch finanziell attraktiv.
Damit Ihr Weg zur eigenen PV-Anlage so einfach und transparent wie möglich wird, unterstützen wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern auch bei der Finanzierung sowie Nutzung von Förderprogrammen. Steuervorteile beim Kauf und Betrieb von PV-Anlagen sind ebenfalls inklusive.
Sie sind interessiert an einer Finanzierung oder Förderung von PV-Anlagen? Dann beraten wir Sie gerne.
So günstig kann der Umstieg auf Solarstrom sein. Zum Beispiel mit unserem Finanzierungsangebot für Ihre persönliche Energiewende – in Kooperation mit sonnenFinance und Consors Finanz. Mit schneller Auszahlung, hoher Zinsstabilität und geringer monatlicher Belastung. Zudem können Sie Ihren sonnenFinance Kredit jederzeit aufstocken oder sondertilgen und bleiben so immer flexibel.
In Bayern gibt es 2025 verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher: Für Photovoltaikanlagen bietet Bayern Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro pro Antragsteller. Bei Volleinspeiseanlagen können Eigentümer bis zu 600 Euro pro kWp erhalten. Für Stromspeicher gewährt Bayern einen Zuschuss von 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Allerdings gibt es (Stand Januar 2025) kein reines Förderprogramm für Stromspeicher auf Landesebene in Bayern. Zudem gibt es bundesweite Förderungen, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Zuschüsse der KfW-Bank. Wir behalten für Sie den Überblick und beraten Sie
individuell, welche Programme für Ihr Projekt in Frage kommen.
Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt ab dem 1. Januar 2023 keine 19 % Mehrwertsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden – auch auf dem Balkon – installiert werden (Nullsteuersatz).
Der Nullsteuersatz gilt für:
Und auch Besitzer einer Bestandsanlage können profitieren. Denn sowohl die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage als auch der Austausch defekter Komponenten ist begünstigt.
Seit dem 1. Januar 2022 fallen bei Anlagen bis zu 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit nur einer Gewerbeeinheit bzw. 15 kW (peak) je Wohn-/ Gewerbeeinheit bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten keine Ertragsteuern mehr an. Damit entfällt nicht nur der Antrag auf Liebhaberei, sondern auch die aufwendige Einnahmenüberschussrechnung in Ihrer Einkommenssteuererklärung.
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