jetzt profitieren

kostengünstig zu Ihrer

neuen PV-Anlage

Finanzierung und Förderung von Solarenergie

gewinnbringend

für alle

Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Zukunft – und auch finanziell attraktiv.

Damit Ihr Weg zur eigenen PV-Anlage so einfach und transparent wie möglich wird, unterstützen wir Sie nicht nur bei der Planung und Installation, sondern auch bei der Finanzierung sowie Nutzung von Förderprogrammen. Steuervorteile beim Kauf und Betrieb von PV-Anlagen sind ebenfalls inklusive.

Sie sind interessiert an einer Finanzierung oder Förderung von PV-Anlagen? Dann beraten wir Sie gerne.

pv finanzierung
Günstige PV Finanzierung –
mit sonnenFinance

So günstig kann der Umstieg auf Solarstrom sein. Zum Beispiel mit unserem Finanzierungsangebot für Ihre persönliche Energiewende – in Kooperation mit sonnenFinance und Consors Finanz. Mit schneller Auszahlung, hoher Zinsstabilität und geringer monatlicher Belastung. Zudem können Sie Ihren sonnenFinance Kredit jederzeit aufstocken oder sondertilgen und bleiben so immer flexibel.

pv förderung
Förderprogramme für Solarenergie

In Bayern gibt es 2025 verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher: Für Photovoltaikanlagen bietet Bayern Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro pro Antragsteller. Bei Volleinspeiseanlagen können Eigentümer bis zu 600 Euro pro kWp erhalten. Für Stromspeicher gewährt Bayern einen Zuschuss von 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Allerdings gibt es (Stand Januar 2025) kein reines Förderprogramm für Stromspeicher auf Landesebene in Bayern. Zudem gibt es bundesweite Förderungen, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Zuschüsse der KfW-Bank. Wir behalten für Sie den Überblick und beraten Sie

individuell, welche Programme für Ihr Projekt in Frage kommen.

pv steuervorteil / 1

Null Umsatzsteuer zahlen

Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt ab dem 1. Januar 2023 keine 19 % Mehrwertsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden – auch auf dem Balkon – installiert werden (Nullsteuersatz).

Der Nullsteuersatz gilt für:

Photovoltaikanlagen selbst (die Solarmodule),

Komponenten der Anlage wie:

  Wechselrichter (wandelt den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom),

  Batteriespeicher (zur Speicherung des erzeugten Stroms),

  Montagesysteme und Kabel, die für die Anlage

notwendig sind,

Lieferung der genannten Komponenten,

Installationsleistungen, also die Montage und der Anschluss der Anlage.

Und auch Besitzer einer Bestandsanlage können profitieren. Denn sowohl die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage als auch der Austausch defekter Komponenten ist begünstigt.

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Weniger Bürokratie, mehr Geld.

Seit dem 1. Januar 2022 fallen bei Anlagen bis zu 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit nur einer Gewerbeeinheit bzw. 15 kW (peak) je Wohn-/ Gewerbeeinheit bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten keine Ertragsteuern mehr an. Damit entfällt nicht nur der Antrag auf Liebhaberei, sondern auch die aufwendige Einnahmenüberschussrechnung in Ihrer Einkommenssteuererklärung.

unser service für ihre energiezukunft